Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in
Ein Blick in die Zukunft:
Wenn Sie ihr Examen geschafft haben, müssen Sie noch eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe stellen.
Die derzeitige Gebühr, wenn die Prüfung in Berlin abgelegt wurde, beträgt 85,-€. (Stand 03/2023)
Förderungmöglichkeiten
1. Schüler-BAföG:
Die Physiotherapieausbildung ist nach dem Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföG) als förderungswürdig anerkannt.
Damit findet sich unsere SAfP Spektrum Akademie für Physiotherapie natürlich im BAföG-Ausbildungsstätten-Verzeichnis:
Das BAföG-Amt prüft individuell ob man Anspruch auf BAföG hat und wenn ja, wie hoch der Anspruch ist.
Dafür muss zunächst die Hürde des BAföG-Antrages genommen werden, aber man sollte bedenken, dass es sich um
Schüler-BAföG handelt, welches nicht zurück gezahlt werden muss!
Studies-Online hat sehr informative Seiten zum BAföG für Schüler*innen
(siehe Links!)
2. Bildungskredit
Nach dem zweiten Semester können Sie einen Bildungskredit in Höhe von bis zu monatlich 300,-€, auch zusätzlich zum BAföG, beantragen. Das Kreditvolumen liegt zwischen 1.000,-€ und 7.200,- € mit einem durch Bundesgarantie sehr günstigem Zinssatz. Der begrenzt zur Verfügung stehende Finanzrahmen wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben.